Angjelin Macaj Heerstrasse 15 D-58533 Halver Allgemeine Leistungs- und Zahlungsbedingungen Durch die Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die nachstehend aufgeführten Bedingungen und Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste sowie des zugrundeliegenden Angebotes an. 01. Strom und Wasser Bauseits ist bis zu einer Entfernung von 20 m zur Bohr- bzw. Sägeposition kostenlos zu stellen: Strom: 230/380 V - 16 A 380 V - 32 A Wasser: min. 1 bar Druck max. 1/2" bis 3/4" Schraubanschluss 02. Baustelleneinrichtung und- räumung, An- und Abfahrt Bohrarbeiten je Einsatz: 60,00 € (außerhalbs Lüdenscheids) zzgl. 0,60 €/km Sägearbeiten je Einsatz: 119,00 € (außerhalbs Lüdenscheids) zzgl. 0,80 €/km 03. Warte- und Stillstandzeiten Für Warte- und Stillstandzeiten, die die Firma Jürgen Köer nicht zu vertreten hat, werden folgende Sätze in Rechnung gestellt: je Arbeitskraft: € 39,50 pro Std. Zuschläge für Nachtarbeit: 50% je Arbeiter, pro Std. Zuschläge für Sonntags- und Feiertagsarbeit: 100% je Arbeiter, pro Std. Einsatzwagen und Geräte: € 13,90 pro Std. 04. Gerüste Wird eine Arbeitshöhe von 2 m überschritten, ist vom Auftraggeber ein Arbeitsgerüst kostenlos nach den Richtlinien der BG aufzustellen und vorzuhalten. Wird das Gerüst durch die Firma Jürgen Köhler gestellt, werden Fremdkosten zzgl. 10 % weiterbelastet. Eigener Arbeitsaufwand wird zu den o.g Stundenlohnsätzen berechnet. 05. Überstunden-, Nacht- und Sonntagszuschläge Werden vom Auftraggeber Überstunden, Nacht- oder Sonntagsarbeiten verlangt, werden die Personalstundenzuschläge zu den tariflichen Sätzen des Baugewerbes abgerechnet. 06. Arbeitsunterbrechung Die Arbeitsunterbrechung darf nur nach vorheriger Rücksprache mit der Firma Jürgen Köhler - Einsatzleitung - unterbrochen werden. Sollten durch Arbeitsunterbrechungen, die die Firma Jürgen Köhler nicht zu vertreten hat, zusätzliche An- und Abfahrten und ein wiederholtes Einrichten der Baustelle erforderlich sein, so werden diese Kosten gesondert in Rechnung gestellt. 07. Reinigung des Arbeitsplatzes Bei der Auftragsannahme geht die Firma Jürgen Köhler davon aus, dass es sich bei ihrem Arbeitsplatz um eine Rohbaustelle handelt; die Firma Jürgen Köhler wird bemüht sein, den Arbeitsplatz angemessen sauber zu übergeben. Wird vom Auftraggeber eine besondere Reinigung verlangt, werden diese zu den oben angegebenen Stundenlohnsätzen berechnet. 08. Bohrpunkte und Sägeschnitte Einmessen und Anzeichnen der Bohrpunkte und Sägeschnitte erfolgt bauseits. Für Schäden und Folgeschäden, die sich aus der fehlerhaften Lage der Bohrpunkte und Sägeschnitte ergeben, trägt der Auftraggeber die Haftung. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass die bauliche Änderung statisch geprüft und zugelassen ist. 09. Haftung Die Firma Jürgen Köhler oder von ihr bestellte Erfüllungsgehilfen haften im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistung nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht werden. Die Haftung für durch fahrlässiges Handeln verursachte Schäden ist der Höhe nach aus dem Umfang der von der Firma Jürgen Köhler abgeschlossenen Betriebshaftpflicht begrenzt. Die Haftung für Wasserschäden sowie für unvorhersehbare Schäden ist ausgeschlossen. Geringfügige und zumutbare Terminüberschreitungen, die durch das Verschulden der Firma Jürgen Köhler hervorgerufen werden, begründen keine Schadensersatzansprüche des Auftraggebers. 10. Sicherheit Der Auftraggeber ist für die Sicherheit der Arbeitstelle verantwortlich. Nicht ausreichende Sicherheitsmaßnahmen berechtigen die Firma Jürgen Köhler zur sofortigen Einstellung der Arbeiten. 11. Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen Die Rechnungslegung erfolgt nach Aufmaß und auf der Grundlage der unterzeichneten bzw. zur Unterzeichnung vorgelegten Abnahmerapporte. Sollten sich Abweichungen in Art und Umfang von der Grundlage des Auftrages an der Baustelle ergeben, erfolgt die Berechnung gemäß der gültigen Preisliste. Die Rechnungen der Firma Jürgen Köhler werden innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto, zzgl. Mehrwertsteuer, fällig. Erstrecken sich die Arbeiten über einen längeren Zeitraum, erstellt die Firma Jürgen Köhler Abschlagsrechnungen entsprechend dem Arbeitsfortschritt. Auch die Abschlagsrechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Kommt der Auftraggeber mit einer fälligen Rechnung länger als 14 Tage in Verzug, berechtigt dies die Firma Jürgen Köhler zur Arbeitseinstellung bis zum Ausgleich aller fälligen Forderungen. Die Jürgen Köhler ist darüber hinaus berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn eine dem Auftraggeber gesetzte Nachfrist von 10 Tagen fruchtlos verstreicht. Das Setzen einer Nachfrist ist entbehrlich bei Vermögensverfall des Auftraggebers. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Bei Zahlungsverzug ist die Firma Jürgen Köhler berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% p.m. zu berechnen. Das Recht der Firma Jürgen Köhler, einen weiteren Schadenersatzanspruch geltend zu machen, bleibt unberührt. 12. Gewährleistung und Sicherheitsleistung Eine über die Dauer der Abnahme hinausgehende Gewährleistung und eine Sicherheit sind - sinngemäß zu VOB Teil A §§ 13 und 14 - ausdrücklich ausgeschlossen. 13. Gerichtsstand Der Gerichtsstand für die Vertragsparteien ist Lüdenscheid. 14. Sollte eine der Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein, wird hierdurch nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen berührt.